Deutsches Patentgericht: Entdeckung biologischer Korrelationen genügt nicht für Neuheit
Wenn ein Patent lediglich biologische Korrelationen offenbart und nur eine allgemeine wissenschaftliche Begründung bietet – ohne eine neue technische Lehre zu offenbaren –, dann ist die Neuheit nicht erfüllt. Dieses Prinzip wurde vom Bundesgerichtshof im Urteil vom 9. Juni 2011 (X ZR 68/08, GRUR 2011, 999 Rn. 44, Memantine) bekräftigt.
Fall Details:
Datum: 02. Oktober 2018
Aktenzeichen: X ZR 118/16
Gericht: Bundesgerichtshof Deutschland
Eine umfassende Zusammenfassung der Entscheidung ist auf Kluwer IP Law verfügbar.
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