FTC verhängt 1-Millionen-Dollar-Strafe gegen Williams-Sonoma wegen irreführender „Made in USA“-Angaben – Präzedenzfall für künftige Durchsetzung
Ende März verhängte die Federal Trade Commission (FTC) eine Geldstrafe von 1 Million US-Dollar gegen Williams-Sonoma wegen übermäßig allgemeiner und irreführender Ursprungsangaben „Made in USA“ für bestimmte Haushaltswaren und Möbel. Hier ist, was wir aus der Durchsetzungsmaßnahme der FTC lernen können – und praktische Ratschläge für Unternehmen, die „Made in USA“- und andere US-Herkunftsangaben in ihrer Werbung und Kennzeichnung verwenden möchten.
Der „Made in USA“-Standard
Die FTC regelt US-Herkunftsangaben in Werbung und Kennzeichnung gemäß Section 5 des FTC Act, der „unfaire oder täuschende Handlungen oder Praktiken“ verbietet. US-Herkunftsangaben können ausdrücklich sein (z. B. „Made in USA“ oder „American-made“) oder impliziert, was kontextspezifisch ist und allgemein die Verwendung US-amerikanischer Symbole (wie Flaggen) oder Verweise auf US-Standorte beinhaltet.
Nach FTC-Regeln muss eine unqualifizierte US-Herkunftsangabe (wie „Made in USA“) durch Beweise belegt sein, dass das Produkt „all or virtually all“ (ganz oder nahezu ganz) in den USA hergestellt wurde. Der Begriff bedeutet, dass alle wesentlichen Teile und Verarbeitungsschritte, die in das Produkt eingehen, US-amerikanischen Ursprungs sein müssen (d. h., das Produkt darf nur eine vernachlässigbare Menge ausländischen Inhalts enthalten). In der Praxis bedeutet dies, dass die Endmontage oder -verarbeitung in den USA stattfinden muss. Darüber hinaus berücksichtigt die FTC weitere Faktoren, wie den Anteil ausländischer Herstellungs- und Materialkosten am Gesamtprodukt sowie die Bedeutung nicht-US-amerikanischer Inhaltsstoffe.
Die meisten Bundesstaaten orientieren sich beim Standard für US-Herkunftsangaben an der „all or virtually all“-Regel der FTC. Die bemerkenswerte Ausnahme ist Kalifornien, das bis vor kurzem die Anwesenheit jeglicher ausländischer Komponenten bei US-Herkunftsangaben verbot, was einige Unternehmen zwang, zwei Etikettensätze zu führen: einen für Kalifornien und einen für den Rest des Landes. 2016 lockerte Kalifornien sein „Made in USA“-Gesetz, begrenzt aber weiterhin den Anteil ausländischer Komponenten auf maximal 5 % des endgültigen Großhandelspreises des Fertigprodukts (oder 10 %, wenn der Hersteller nachweist, dass er die Komponente nicht in den USA produzieren oder beschaffen kann – aus Gründen, die nicht im Kostenfaktor liegen).
Historische Durchsetzung von FTC-Ansprüchen
Section 5 des FTC Act ermächtigt die FTC, zivilrechtliche Strafen gegen Unternehmen wegen falscher oder irreführender US-Herkunftsangaben zu verhängen. In der Praxis hat die FTC jedoch nur selten Bußgelder verhängt und die Durchsetzung auf Wiederholungstäter beschränkt.
In den letzten Jahren hat die FTC Verfahren gegen Unternehmen im Rahmen eines „Cease-and-Desist“-Ansatzes ohne Schuldeingeständnis und ohne Geldstrafe beigelegt. Beispielsweise ordnete die FTC 2018 drei Unternehmen an, die falsche US-Herkunftsangaben für Eishockeypucks, Militär-Rucksäcke und Matratzen machten, die Vermarktung als „US-made“ einzustellen. Keines wurde bestraft oder zur Schuldeingeständnis gezwungen.
Die schwache Durchsetzung der „Made in USA“-Gesetze hat Gesetzgeber, Branchenverbände und sogar einen FTC-Kommissar veranlasst, die FTC aufzufordern, mehr zum Schutz der Authentizität von „Made in USA“-Angaben zu tun – durch Verfolgung von Geldstrafen, Verpflichtung von Verstößern zur Kundenbenachrichtigung und andere maßgeschneiderte Abhilfemaßnahmen.
Der Williams-Sonoma-Vergleich
Die FTC untersuchte Williams-Sonoma 2018 nach Berichten, dass das Unternehmen in Anzeigen und Werbematerialien für Pottery-Barn-Matratzenauflagen behauptete, diese seien „Crafted in America from local and imported materials“ (In Amerika gefertigt aus lokalen und importierten Materialien), obwohl sie tatsächlich in China hergestellt wurden. Williams-Sonoma behebte das Problem umgehend durch Änderung der Ursprungsangaben auf den Matratzenauflagen und stimmte einer umfassenden Überprüfung seiner Herkunftsverifizierungsprozesse zu. Daraufhin schloss die FTC die Untersuchung ohne Geldstrafe ab.
2019 erhielt die FTC jedoch neue Berichte, wonach Williams-Sonoma irreführende Angaben gemacht haben könnte, wonach bestimmte Backformen und Polstermöbel – einschließlich Rohmaterialien und Unterkomponenten – „all or virtually all“ in den USA hergestellt seien. Diesmal forderte die FTC zusätzlich zur Unterlassungsverfügung gegen Williams-Sonoma, seine Führungskräfte und Vertreter eine Geldstrafe von 1 Million US-Dollar.
Lehren für Unternehmen
- Qualifizierte US-Herkunftsangaben in Betracht ziehen. Angesichts des sehr hohen Standards für unqualifizierte US-Herkunftsangaben und dem zunehmend realen Risiko finanzieller Sanktionen bei Nichteinhaltung kann die Verwendung qualifizierter US-Herkunftsangaben manchmal angemessener und überlegenswert sein. Beispiele für zulässige qualifizierte Angaben: (a) Hinweise auf ausländische Inhaltsstoffe („Made in USA of U.S. and Turkish parts“); (b) Angaben zum US-Anteil („50 % U.S. content“); (c) Hinweise auf importierte Teile (z. B. „Made in USA from imported cotton“).
- Der Williams-Sonoma-Vergleich ebnet den Weg für strengere FTC-Durchsetzung. Durch die Verhängung der Geldstrafe signalisierte die FTC, dass sie bereit ist, ihre zivilrechtliche Strafbefugnis zum Schutz des „Made in USA“-Labels nach mehreren Jahren der Untätigkeit einzusetzen. Die 1-Million-Dollar-Strafe ist bedeutsam, da sie ein börsennotiertes Unternehmen betrifft und der Strafbetrag höher ist als in früheren Fällen. Wir erwarten, dass die reale Androhung von Strafen andere ermutigt, falsche oder irreführende US-Herkunftsangaben anzuprangern, und dass die FTC Wiederholungstäter weiterhin bestrafen wird. Weniger klar ist, ob der wachsende Druck die FTC veranlassen wird, auch gegen Ersttäter zivilrechtliche Strafen zu verhängen oder andere Abhilfemaßnahmen zu verfolgen.
- Falsche oder irreführende US-Herkunftsangaben können Folgen jenseits der FTC-Durchsetzung haben. Beispielsweise wurden Unternehmen, denen falsche US-Herkunftsangaben vorgeworfen wurden, gezwungen, sich gegen Sammelklagen nach Landesgesetzen zu verteidigen. Diese endeten oft in kostspieligen Vergleichen und Abhilfeplänen. Zudem müssen Unternehmen, die Produkte sowohl an die US-Regierung als auch an die Öffentlichkeit verkaufen, sicherstellen, dass ihre Werbepraktiken die US-Herkunftszertifizierungen für die Regierung nicht in Frage ziehen. Um diese Risiken zu mindern, sollten Unternehmen die Begründung für jede US-Herkunftsangabe systematisch dokumentieren.
Richard Mojica und Alex Sarria sind Partner, und Nicole Gokcebay ist Associate bei Miller & Chevalier.
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